Fehlendes Kinderplanschbecken ist ein gravierender Reisemangel
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 12. Juli 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Fehlt der Pool, fehlt ein gewichtiges Stück Urlaubsfreude - Geld zurück, befanden die Richter.
Wie und wann Sie Ihre Krankenkasse wechseln, lesen Sie gleich ebenso wie den ersten von zwei Teilen über das empfindliche Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Fehlendes Kinderplanschbecken ist ein gravierender Reisemangel
Fehlt am Ferienort der im Reisekatalog versprochene Kinderpool, ist nicht nur der Urlaubsspaß der mitreisenden Kinder erheblich eingeschränkt, sondern auch der Erholungs- und Reisewert für die Eltern. Das Landgericht Frankfurt am Main sah deshalb eine Minderung des gesamten Reisepreises der Familie um 20 Prozent als angemessen an. Aktenzeichen 2-24 S 61/10