Fasten nach der F.-X.:Mayr-Methode
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell zum Thema Fasten
vom 3. März 2010, 06:00 Uhr
GNL5356
Diese ebenfalls bekannte und beliebte Kur, die vom österreichischen Arzt Dr. Franz-Xaver Mayr (1875 bis 1965) entwickelt wurde und auf die viele - vor allem Prominente - schwören, beruht auf den sechs "S":
- Schonung: Der Darm soll geschont und sanft saniert werden.
- Säuberung: Der Verdauungstrakt wird gereinigt und entsäuert.
- Schulung: Mit Kau-, Ess- und Trinktraining wird eine gesunde Ernährungsweise erlernt.
- Substitution: Bei Bedarf bekommen Sie Nahrungsergänzungsmittel.
- Selbstfindung: Auch die Seele soll sich reinigen.
- Sportliche Aktivität: Bewegung ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für die innere Reinigung.
So funktioniert die Kur: Sie essen pro Tag etwa drei bis fünf Brötchen aus Weißmehl, die Sie drei bis vier Tage an der Luft getrocknet haben. Diese kauen Sie Bissen für Bissen, bis der Nahrungsbrei eine flüssige Konsistenz hat. Dann nehmen Sie einen Teelöffel Milch dazu und schlucken den Bissen herunter. Sobald Sie ein Sättigungsgefühl spüren, hören Sie auf. Sie dürfen zusätzlich über den Tag verteilt einen Liter frische Buttermilch trinken. Erlaubt ist außerdem Kräutertee, insbesondere Fenchel und Kamille. Vor Beginn der Kur und in den ersten Tagen wird der Darm regelmäßig durch Einläufe oder Glaubersalzdrinks entleert. Diese Kur dürfen Sie zwei bis drei Wochen machen - allerdings nur unter ärztlicher Kontrolle. Allein sollten Sie niemals nach F.X. Mayr fasten.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Marlies düllmann (03.03. 2010 20:32 Uhr):
Ich habe oft in meinem Leben gefastet, z.B. bei Dr. Buchinger und bei Dr, Erich Rauch am Wörthersee. Nur bei der Mayr-Kur habe ich mein Bäuchlein verloren. Das habe ich bei allen anderen Mitfastern feststellen können. Nach dem 4-wöchingen Fasten in der Klinik und einmal sogar zuhause mit dem Buch - Wie neugeboren durch Fasten, waren alle meine Laborwerte wieder normalisiert. Leider wird die Fastenkur, nicht mehr wie früher, von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
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