Falsch beraten? Banken haften bei Aktienkrediten!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 23. September 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
Kredit aufgenommen, damit Aktien gekauft, Bauchlandung gemacht - was nun? Unser heutiger Tipp: beteiligen Sie Ihre Bank an Ihrem Verlust!
Migräne oder Kopfschmerz? Heute finden Sie es heraus! Und ein paar Übungen, um im Büro fit zu bleiben.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Falsch beraten? Banken haften bei Aktienkrediten!
Haben Sie auf Empfehlung Ihrer Bank in riskante Aktien investiert, dazu einen Kredit aufgenommen und Schiffbruch erlitten? Dann haftet die Bank für einen Teil des erlittenen Schadens und zwar nicht nur für den Verlust aus dem Aktiengeschäft sondern auch für die Kosten, die dem Kunden aus der Kreditaufnahme entstanden sind. Wenn Bankmitarbeiter unerfahrene Kunden zu riskanten Spekulationsgeschäften verleiten, sind sie regelmäßig zum Ersatz des Schadens verpflichtet, befanden die Richter beim BGH. Im zu entscheidenden Fall musste die Bank den Schaden eines Kunden aus einem kreditfinanzierten Aktiengeschäft zu zwei Drittel ersetzen. In ihrer Begründung hoben die Richter hervor, dass die Bank gegenüber dem Kunden über einen wesentlichen Wissensvorsprung verfüge, den sie kommunizieren müsse. Beim Kunden bestehe zudem ein besonderes Schutz- und Aufklärungsbedürfnis. Aktenzeichen: XI ZR 22/96