Fahrten zum Kindergarten nicht absetzbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 17. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Bringt ein Elternteil sein Kind mit dem Auto in den Kindergarten oder zur Schule, kann er diese Kosten weder als außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Richter beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz sahen diese Kosten als Aufwendungen an, die zum gewöhnlichen Lebensunterhalt zählen und daher weder als außergewöhnlich noch berufsbedingt anzusehen sind. Diese seien mit dem Kindergeld abgegolten. Aktenzeichen 2 K 1885/10