Esberitox® kann von der Krankenkasse erstattet werden
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 12. Januar 2012, 06:00 Uhr
GNL5356
Zum 1. Januar 2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht den gesetzlichen Krankenversicherungen größere Spielräume bei der Erstattung von Medikamenten. Ab sofort können die Kosten für vom Arzt verordnete verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Präparate von der Krankenkasse übernommen werden.
Im Bereich der Pflanzenmedizin kann nun auch Esberitox®, der bewährte Klassiker unter den Erkältungspräparaten, erstattet werden. Ob und in welcher Höhe die einzelnen Krankenkassen die Kosten für das pflanzliche Präparat übernehmen, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen. Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten ist die Vorlage eines Privat- oder Grünen Rezepts mit der entsprechenden Verordnung von Esberitox®, zusammen mit der dazugehörigen Apothekenquittung.
Esberitox® hat sich seit Jahrzehnten zur Linderung von Erkältungssymptomen und zur Verkürzung des Krankheitsverlaufs bewährt. Der pflanzliche Immun-Aktivkomplex überzeugt durch seine vielfältigen Wirkeigenschaften. Denn durch die Kombination aus Färberhülse (früher Wilder Indigo), Lebensbaum und Sonnenhut wird die Ursache des Infekts direkt bekämpft. Zusätzlich lindern die Wirkstoffe die klassischen Erkältungsbeschwerden und können bei rechtzeitiger Einnahme sogar den Ausbruch einer Erkältung stoppen bzw. deren Dauer verkürzen. Das körpereigene Immunsystem wird gleich dreifach aktiviert und sowohl die spezifische als auch die unspezifische Immunabwehr werden beispielsweise durch die vermehrte Ausschüttung von Botenstoffen angeregt. Zudem wirkt die pflanzliche Kombination direkt gegen die eingedrungenen Viren. Wirksamkeit und Sicherheit von Esberitox® wurden in zahlreichen klinischen Studien unter Beweis gestellt.
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Daniele Wedadi (12.01. 2012 10:27 Uhr):
mit großem Interesse lese ich jedesmal Ihre Artikel.Würde gerne von Ihnen erfahren,ob auch Umckaloabo erstattet wird?Vielen Dank
Antworten - Kommentar von Jasmin (12.01. 2012 22:44 Uhr):
Vielen Dank für diesen hilfreichen TiP. Werde sofort meine Krankenkasse anschreiben. MFG
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