Zusatzstoffe: Kennzeichen
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Übersichtsseite Zusatzstoffe
GNL5356
Das kennzeichnet einen Zusatzstoff:
- Er wird einem Lebensmittel absichtlich zugesetzt. Was unbeabsichtigt in ein Produkt gelangt, ist kein Zusatzstoff.
- Er wird dem Lebensmittel zugesetzt, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen - etwa das Verbessern der Backfähigkeit, das Intensivieren der Farbe, des Nährwerts, der Streichfähigkeit oder der Haltbarkeit.
- Er muss ausdrücklich zugelassen sein. Das ist der wichtigste Unterschied zwischen einer Zutat und einem Zusatzstoff.
- Er muss technologisch notwendig sein - etwa um eine gleich bleibende Qualität zu gewährleisten.
- Er darf den Verbraucher nicht täuschen - etwa indem er eine fehlerhafte Qualität oder minderwertige Inhaltsstoffe übertüncht.
- Er muss gesundheitlich unbedenklich sein.
Die Zutatenliste muss alle verwendeten Zusatzstoffe ausweisen. Oft haben sie komplizierte chemische Bezeichnungen oder die so genannten E-Nummern (E stand ursprünglich für Europa). Die E-Nummern tragen Zahlen von 100 bis 1520. Sie gelten einheitlich in allen Ländern der EU, insofern können Sie auch beim Urlaub im Ausland die Zutatenliste kontrollieren. Lose verkaufte Ware hat keine Zutatenliste, dennoch müssen gewisse Dinge gut lesbar bekannt gegeben werden. Vorgeschrieben sind diese Angaben (natürlich nur, sofern sie zutreffen):
- mit Farbstoff
- mit Konservierungsstoff oder konserviert
- mit Antioxidationsmittel
- geschwefelt
- mit Phosphat (bei Fleischerzeugnissen)
- mit Nitritpökelsalz
- mit Geschmacksverstärker
- gewachst
- mit Süßungsmitteln.