Fleisch: BSE-Test in Sicht
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Seit dem 2. Oktober 2000 ist der EU-Erlass in Kraft, dass bei Schlachttieren Hirn- und Nervengewebe von Schlachttieren vernichtet werden muss, damit eine BSE-Übertragung ausgeschlossen ist. Solches Gewebe darf weder in die Futtermittel gelangen noch auf die Fleischtheke der Verkaufsläden. Die amtlichen Kontrollen über die Einhaltung des EU-Gesetzes obliegt den einzelnen europäischen Staaten. Insgesamt wird diese Entscheidung viele irritierte Käuferinnen beruhigen. Doch auf die Schlachthöfe kommen hohe Kosten zu: Hirn und Rückenmark müssen bei der Schlachtung entfernt, eingefärbt und getrennt von den anderen Schlachtabfällen entsorgt werden. Inwieweit diese EU-Entscheidung in der Praxis überall tatsächlich umgesetzt wurde, können die Verbraucherinnen nicht wissen.
Jetzt soll es bald ein Prüfsiegel geben, das auf einem besonderen Test beruht. Er wurde von der Abteilung Fleischhygiene am Institut für Lebensmittelhygiene der Universität Leipzig in Zusammenarbeit mit einer Herstellerfirma entwickelt und soll auf immunchemischer Grundlage den Nachweis erbringen, dass Fleisch oder Wurst keine Bestandteile von Risikogewebe enthält. Ob dieses Prüfsiegel sich durchsetzen wird, muss die Zukunft erweisen.
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