Erfrischungsgetränke sind oft eine Mogelpackung
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 21. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Erfrischungsgetränke enthalten statt Fruchtsaft oft nur Süßstoffe, Säuerungsmittel, Farbstoffe und Stabilisatoren. Auch der Zusatz „Bio" schützt Sie nicht vor der Chemie-Keule. Bio dürfen sich solche Getränke bereits nennen, wenn z.B. der darin enthaltene Zucker aus biologischem Anbau stammt. Die Hersteller verhalten sich dabei nicht etwa illegal, sondern handeln nach den geltenden Vorschriften und Gesetzen. Apropos Zucker: Werfen Sie unbedingt einen Blick auf das Nährwert-Etikett auf der Flasche! Sind z.B. 7 g Zucker in 100 ml enthalten, macht das in einem Liter 70 g. Das sind 28 Stück Würfelzucker!
Nomen est omen, Tipps zur richtigen Getränkeauswahl:
Limonaden: Müssen keinen Fruchtsaft enthalten, Aroma-, Farb- und Konservierungsstoffe sind erlaubt.
Fruchtsaftgetränk: der Fruchtanteil muss zwischen 6 und 30 Prozent betragen, Zusatzstoffe sind ebenfalls erlaubt.
Fruchtnektar: Fruchtsaftanteil 25 bis 60 Prozent.
Biofruchtssaft: 100 Prozent Obstsaft aus biologischer Produktion, es dürfen keine chemischen Rückstände nachweisbar sein.
Fruchtsäfte: 100 Prozent Fruchtsaft, Zuckerzusatz bis 15 Gramm pro Liter erlaubt, muss aber deklariert sein.