Erblasser oft selbst schuld am Erben-Zoff
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 26. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5223
Erbstreitigkeiten entstehen oft nicht deshalb, weil die Erben sich untereinander nicht grün sind, sondern weil der Erblasser zu Lebzeiten keine eindeutigen Regelungen getroffen hat und das Testament daher auslegungsfähig ist. Wurde eine konkrete Zuordnung der Nachlassgegenstände durch das Testament versäumt, ist der Streit nach dem Erbfall programmiert. Was viele nicht wissen: Im Testament können Sie die wichtigsten Nachlassgegenstände an die namentlich genannten Empfänger zuteilen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, die Teilungsanordnung oder das Vorausvermächtnis.
Die Teilungsanordnung sieht vor, dass der zugeteilte Gegenstand mit dem Erbe verrechnet wird. Beim Vorausvermächtnis ist das nicht der Fall, deren Wert wird also bei einer Berechnung der Pflichtteilsansprüche nicht abgezogen. Formulierungsbeispiel Teilungsanordnung: „Meine Kusine Alexandra erhält auf dem Wege der Teilungsanordnung und damit in Anrechnung auf ihren Erbteil meine Schmetterlingssammlung." Formulierungsbeispiel Vorausvermächtnis: „ Mein Neffe Klaus erhält als Vorausvermächtnis den Pkw, der zum Zeitpunkt des Erbfalls in meinem Besitz ist."
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Elsa (26.01. 2012 17:55 Uhr):
Sehr geehrter Herr Dr. Kowertz, über Ihren Beitrahg zum Vererbern bin ich etwas irritiert. Ich habe mein Testament von einem Notar schreiben lassen. Mein Haus mit Grundstück habe ich darin meinen drei Kindern zu gleichen Teilen vermacht. Da steht aber weder von einer Teilungsanordnung noch von einem Vorausvermächtnis etwas drin. Ist nun das Testament im Falle meines Ablebens ungültig?
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