Entziffern Sie das pharmazeutische Kauderwelsch richtig
Sylvia Schneider in Naturmedizin aktuell
vom 5. August 2010, 06:00 Uhr
GNL5356
da es wichtig ist, dass Sie sich Klarheit über Ihre Medikamente verschaffen und sich nicht selbst die notwendige Therapie verweigern, ist es sinnvoll für Sie zu wissen, worauf Sie beim Lesen von Beipackzetteln achten sollten:
- Zum Beispiel Medikamentenname und Hersteller: Neben dem Handelsnamen sind hier noch wichtige andere Angaben vermerkt etwa die Wirkstoffmenge oder die Wirkart. Die Bezeichnung "forte" lässt auf eine hohe Dosierung schließen. "Mite" spricht dagegen für eine geringere Dosierung. "Retard" oder "depot" bedeuten, dass der Wirkstoff peu à peu ins Blut übergeht und die Arznei nicht so oft genommen werden muss. Die Begriffe "comp" und "plus" weisen auf mehrere Wirkstoffe hin, "Mono" enthält nur eine einzige Substanz. Der Hersteller muss angegeben sein, damit im Falle von Problemen kurzfristig Kontakt aufgenommen werden kann. Wichtig ist auch für eventuelle Haftungsfragen.
- Zum Beispiel Zusammensetzung: Die Inhaltsstoffe müssen vollständig aufgeführt sein, auch die "Hilfsstoffe" (Konservierungsmittel, Hilfsstoffe) - wie sie beispielsweise in der Ummantelung stecken können. Das ist besonders für Allergiker, Menschen mit Anfallsleiden, Leberkrankheiten oder Alkoholproblemen wichtig zu wissen. Auch die Mengen müssen exakt angegeben sein.
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Bleiben Sie natürlich gesund!
Ihre Sylvia Schneider
Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von selm marceline (05.08. 2010 09:40 Uhr):
Ich finde Ihre Berichterstattung eigentlich sehr gut. Ich würde mir wünschen, dass Sie die Themen etwas eingehender behandeln. Wechselwirkungen bei Medikamenten ist vielen bekannt, nur welche Medikamente mit welchen problembehaftet sind, das würde interessiern. Es ist schon klar, dass nicht alle aufgelistet werden können, aber ein paar Beispiele wären sinnvoll.
Antworten - Kommentar von Dorothea Schwitter (05.08. 2010 09:59 Uhr):
Es ist ja schon erstaunlich bis erschreckend, dass bei Impfungen, die ja auch nichts anderes als Medikamente sind, die Angabepflicht über die Inhaltssoffe umgangen wird mit der Begründung, das sei Betriebsgeheimnis. Lässt sich da rechtlich nichts machen?
Antworten - Kommentar von Dieter (05.08. 2010 12:22 Uhr):
Ich habe vor zehn Jahren, als ich noch ziemlich dumm war, Pharmagifte genommen, es ging mir daraufhin sehr schlecht, fast wäre ich gestorben; Lipobay, Tambocor. Nach dem Lesen des Beipackzettels habe ich diese daraufhin dem Arzt wieder hingeschafft und seitdem nehme ich auf eigene Verantwortung nichts mehr. Jetzt fühle ich mich wohl und bin gesund. Mit Wünschen für bärische Gesundheit verbleibe ich. Dieter
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