Einem Pflegedienst können Sie fristlos kündigen
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer pflegedürftig ist und einen Pflegedienst mit der Grundpflege und/oder der medizinischen Versorgung beauftragt hat, kann den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Selbst wenn in dem Pflegevertrag eine 14-tägige Kündigungsfrist vorgesehen ist, ist diese ungültig. Der Bundesgerichtshof begründete sein Urteil mit der nachvollziehbaren Argumentation, das zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegekraft ein besonders Vertrauensverhältnis bestehe. Ist dieses zerstört, könne dem Pflegebedürftigen nicht zugemutet werden, sich weiterhin von dieser Pflegekraft versorgen zu lassen. Aktenzeichen III ZR 203/10