Ein Dauerbrenner: Krankheitskosten und Steuer
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 21. April 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Sind Krankheitskosten eine „außergewöhnliche Belastung" und daher steuersenkend wirksam? Ein Patient wollte Arzt- und Arzneimittelkosten in Höhe von 15.000 Euro für eine Fettabsaugung zur Behandlung schmerzhafter Ödeme als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen. Dieses wiegelte jedoch ab. Der Fall ging bis vor den Bundesfinanzhof und der entschied: Krankheitskosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Patient mit einem vor der Behandlung ausgestellten amtsärztlichen Gutachten die Erforderlichkeit dieser medizinischen Maßnahme nachweisen kann. Aktenzeichen II B 57/06