Ein Blindenhund ist unabdingbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich zum Thema Blindheit
vom 22. September 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Wer blind ist, hat Anspruch auf einen ausgebildeten Blindenführhund. Die Kosten (zwischen 13.000 und 20.000 Euro) muss die gesetzliche Kasse tragen. Im Streitfall hatte diese die Zahlung verweigert und den Betroffenen auf ein Mobilitätstraining mit Blindenstock verwiesen und argumentiert, der Blinde könne sich doch von Dritten begleiten lassen. Dieses perfide Ansinnen wurde allerdings vom Sozialgericht Baden-Württemberg abgewiesen. Es müsse einem Blinden ein eigenständiges Leben ermöglicht werden, in dem er unabhängig von Dritten agieren könne. Und dazu gehöre nun mal ein Blindenhund. Aktenzeichen L 4 KR 5486/05