Dürfen Sie barfuß ans Steuer?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 14. Juni 2011, 10:00 Uhr
GNL5356
Mit Schlappen hinters Lenkrad? Ist doch bestimmt verboten Oder?
Außerdem erfahren Sie heute: Was ein gestörter Nachtschlaf wert ist und weshalb Sie bei einer Gürtelrose rasch handeln müssen.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Dürfen Sie barfuß ans Steuer?
Hartnäckig hält sich das Gerücht, man dürfe mit offenen Sandalen nicht hinters Lenkrad, weil bei einem Unfall die Versicherung die Leistung verweigern könne. Das stimmt so nicht. Sie dürfen sogar barfuß, mit Flip-Flops, Gummistiefeln oder High Heels die Pedale Ihrer Benzinkutsche betätigen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das Gerücht entspringt wahrscheinlich den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften, wonach Berufskraftfahrer Schuhe tragen müssen, die den Fuß fest umschließen. Im Straßenverkehrsrecht oder Versicherungsrecht für Privat-Pkw gibt es eine solche Regelung nicht.
Anders aber, wenn die Versicherung Ihnen nachweisen kann, dass Sie als Fahrer/in grob fahrlässig gehandelt haben. Dann kann z.B. die Vollkasko-Versicherung die Übernahme der Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeug verweigern bzw. einen Abzug vornehmen.