Diebstahl ist keine „außergewöhnliche Belastung“
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 19. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Einem Ehepaar wurde am Gardasee das Wohnmobil gestohlen. Die Fahrzeugversicherung ersetzte zwar den Wagen, aber nicht den Inhalt. Dessen Wert machte das Ehepaar in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt stellte sich quer. Man traf sich vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg. Dies stellte sich auf die Seite des Fiskus. Der Schaden durch den Diebstahl könne nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden, schließlich hätten die Camper für einen solchen Fall vorsorgen und eine Reisegepäckversicherung abschließen können, so das Gericht. Aktenzeichen 2 K 441/04