Deutscher Veranstalter - deutsches Recht!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 22. Januar 2009, 10:00 Uhr
GNL5356
Wenn Sie an einer Verkaufsveranstaltung eines deutschen Veranstalters außerhalb der deutschen Landesgrenzen teilnehmen, unterliegt diese dem deutschen Widerrufsrecht. Im entscheidenden Fall hatte ein holländischer Verkäufer auf der Veranstaltung eines deutschen Organisators Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Als einige Käufer nach zehn Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Kauf zurücktreten wollten, wurde dies abgelehnt mit dem Hinweis, dass in den Niederlanden das Widerrufsrecht nur sieben Tage (anstatt vierzehn Tage in Deutschland) beträgt. Sie konnten dennoch widerrufen, denn bei Veranstaltungen dieser Art gilt das Recht des Landes, in dem der Veranstalter seinen Firmensitz angemeldet hat.