Darlehens-Raten aus einem sittenwidrigen Vertrag können Sie zurückford
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
Bereits getilgte Raten eines Darlehens können Sie zurückfordern, wenn Sie einem sittenwidrigen Vertrag aufgesessen sind. Ein Kläger war auf irreführende Weise zum Abschluss eines Timesharing-Vertrags (Teilzeit-Wohnrecht für eine Ferienimmobilie) veranlasst worden und hatte den Vertrag erst nach Zahlung mehrerer Raten widerrufen. Er verlangte seine gezahlten Raten zurück und bekam vom Oberlandesgericht in Dresden schließlich Recht. Az.: 8 U 1205/99
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