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Plastische Chirurgie: Diese Botulinumtoxin-Produkte sind in Deutschland zugelassen

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Übersichtsseite Plastische Chirurgie

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In Deutschland sind derzeit 4 Botulinumtoxin-Produkte zugelassen (Botox®, Dysport®, Xeomin® und Typ-B-Toxin Neurobloc®). In Deutschland ist Botulinumtoxin vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Behandlung von Lidkrämpfen (Blepharospasmen), Schiefhals (Torticollis spasmodicus), hemifaszialen Bewegungsstörungen (Spasmus hemifazialis) bei Erwachsenen und zur symptomatischen Behandlung der Spitzfußstellung zugelassen.

  •  Dysport® – Dysport® wurde für die Behandlung von halbseitigen Krämpfen der Gesichtsmuskulatur (Spasmus hemifacialis), Lidkrämpfen, Schiefhals verbunden mit Kopfwackeln bzw. Kopfzittern (rotierender Torticollis spasmodicus) sowie Armspastik nach Schlaganfall zugelassen.
  •  Xeomin® – Das Präparat Xeomin® ist in Deutschland für folgende Behandlungen zugelassen: Lidkrämpfe und Torticollis spasmodicus.
  • Neurobloc® – Neurobloc® wird ebenfalls eingesetzt für die Behandlung unwillkürlicher abnormer Kopfstellungen und Kopfbewegungen (zervikale Dystonie).
  • Botox® – Der als Botox® für die genannten Indikationen zugelassene Wirkstoff ist als Vistabel® für die kosmetische Indikation der Faltenglättung zugelassen.

Für eine Reihe von Erkrankungen, für die teilweise auch in anderen europäischen Ländern Zulassungen bestehen, wurde bisher in Deutschland keine offizielle Zulassung erteilt. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Arzt, welche Botulinumtoxin-Anwendungen für Sie infrage kommen.


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