Beerdigungskosten steuerlich absetzbar
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. September 2010, 10:00 Uhr
GNL5223
Der Fortgang eines lieben Verwandten ist nicht nur für die Angehörigen eine außergewöhnliche Belastung, sondern auch im steuerlichen Sinne eine solche. Insofern sind die damit verbundenen Kosten absetzbar.
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Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Beerdigungskosten steuerlich absetzbar
Stirbt ein naher Verwandter und übernehmen Sie die Beerdigungskosten, können Sie diese im angemessenen Rahmen steuerlich absetzen. Auch in den Folgejahren können Sie z.B. die Kosten der mit der Grabpflege beauftragten Gärtnerei als außergewöhnliche Belastung geltend machen, Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese Grabpflege testamentarisch verfügt wurde bzw. als Auflage an eine Erbschaft geknüpft ist. Urteil der Oberfinanzdirektion Berlin, Aktenzeichen St425-S2284-1/90
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Sebastian M (07.09. 2010 10:15 Uhr):
Das gilt aber nur, wenn der Nachlass geringer ist, als die Beerdigungskosten.
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