Beachten Sie beim Radfahren diese neuen Regeln
Helmut Erb in Fit in 8 Minuten
vom 23. September 2010, 05:00 Uhr
GNL5356
in der Straßenverkehrsordnung gibt es für Sie als Radler oder Skater einige neue Dinge zu beachten:
- Einbahnstraßen und Sackgassen: Einbahnstraßen dürfen Sie nur entgegen der Fahrtrichtung benutzen, wenn das Schild „Radverkehr frei" angebracht ist. Ein zusätzliches Piktogramm am Sackgassenschild muss darauf hinweisen, dass die Straße am Ende für Radfahrer durchgängig ist.
- Radfahrstraßen: Hier dürfen Sie nicht schneller fahren als 30 Kilometer pro Stunde. Damit ist die alte Vorschrift, dass Sie hier mit einer „mäßigen" Geschwindigkeit durchfahren dürfen, abgelöst. Auch andere Fahrzeuge dürfen hier nicht schneller fahren.
- Radwege: Nach der neuen Straßenverkehrsordnung ist deren Benutzung nur dort angeordnet, wo Verkehrssicherheit und -ablauf dies erfordern.
- Fahrradanhänger: Hierin dürfen Sie bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr befördern - allerdings müssen Sie in diesem Fall mindestens 16 Jahre alt sein.
Machen Sie es besser!
Ihr
Helmut Erb
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Gabriele (23.09. 2010 09:34 Uhr):
Lieber Herr Erb, ich finde es sehr gut, dass Sie diese Neuerungen veröffentlichen. Sehr gut fände ich noch weitere Hinweise, was Radler grundsätzlich dürfen und was verboten ist - und bestraft wird! Z.B. über Radfahren ohne Licht, ab 10,- Euro, hier ist man verpflichtet das Fahrrad nach Hause zu schieben...auf dem Bürgersteig fahren - 40,- Euro, in falscher Richtung auf dem Fahrradweg fahren, über eine rote Fußgängerampel fahren/schieben, schieben ist billiger, da man als Fußgänger, Fahrradfahren mit Alkohol, - die Promillegrenze ist sehr viel höher, aber wenn man sich auffällig benimmt, kann man den Führerschein abgenommen bekommen. Wenn man keine Papiere und kein Geld dabei hat, wird es eine Ordnungswidrigkeit. Dann kostet das Fahren ohne Licht schon 30,-- Euro Wer weiß das schon alles? In der Führerscheinprüfung lernt man das nicht und die Fahrradprüfung ist soweit ich weiß freiwillig.
Antworten - Kommentar von Link (23.09. 2010 11:59 Uhr):
Thema. Radwege müssen nicht benutzt w., ausser..... ! Was soll diese Aussage? Tatsache ist oft: neben den oft schmalen Straßen hier im Bergischen bestehen sehr gute u. teure Radwege, die nicht oder kaum benutzt w., obwohl Lebensgefahr besteht. Man begreift es nicht!
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