Auto verbeult? Selbst schuld, sagen die Richter
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 9. Februar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
Sehen Sie lieber kurz nach oben, wenn Sie Ihr Auto irgendwo parken. Denn nicht alles, was von dort kommt, ist gut. Walnüsse oder Kastanien z.B. können dem Lack und dem Blech Ihrer Karosse übel mitspielen. Wenn Sie also im Herbst Ihren Wagen unter einem solchen Baum abstellen, müssen Sie mit „Fallobst" rechnen. Die Teilkasko-Versicherung zahlt nicht, denn Sie hätten selbst Vorsicht walten lassen müssen. Ihre Vollkasko-Versicherung können Sie fragen, allerdings stuft sie danach Ihren Schadenfreiheitsrabatt herunter.
Ähnliches gilt für Dachlawinen: Wenn Ihr Fahrzeug unter einer solchen begraben und beschädigt wird, gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Schließlich ist für jedermann sichtbar, dass Schnee gefallen ist und jeder weiß, dass dieser unvermittelt vom Dach stürzen kann.