Blepharoplastik: Kostenübernahme
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GNL5356
Die Frage der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse hängt vom Grund für die Blepharoplastik ab. Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, weil das Sehvermögen beeinträchtigt ist, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Sprechen Sie vor einer geplanten Augenlidkorrektur mit Ihrer Krankenkasse.