Attest schon am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit?
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Januar 2010, 10:00 Uhr
GNL5356
Ein Arbeitgeber kann verlangen, das seine Angestellten bereits für nur einen Fehltag (statt wie üblich ab drei) ein ärztliches Attest einreichen müssen. Er kann dies jedoch nur mit Zustimmung des Betriebsrats und nicht eigenmächtig entscheiden. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen 1 ABR 3/99