Asbest in der Wohnung nicht immer Grund zur Mietminderung
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 5. Januar 2012, 10:00 Uhr
GNL5356
In mehreren Trennwänden innerhalb einer Mietwohnung wurde Asbest nachgewiesen. Der Mieter verlangte daraufhin eine Mietminderung. Doch die Richter beim Landgericht Berlin sahen das anders. Da der Asbest nur in gebundener Form vorlag, konnte dieser nicht bei normalem Gebrauch der Wohnung, sondern nur bei mechanischer Bearbeitung der Wände freigesetzt und damit gesundheitsschädigend werden, also z.B. beim Schleifen oder Bohren der Wände. Wenn der Mieter die Wände nicht mechanisch bearbeite, bestünde auch keine Gefahr durch Asbeststaub. Es handele sich daher um eine nurmehr abstrakte Gesundheitsgefahr, die keine Mietminderung begründen würde.
Dem Mieter sei zumutbar, an die entsprechenden Wände nur leichte Gegenstände zu befestigen, z.B. mittels Klebehaken. Da die betroffenen Wände nur 30 % der Gesamtwandfläche in der Wohnung ausmachen, bestünde für den Mieter eine hinreichende Freiheit bei seinen Einrichtungs- und Gestaltungsvorstellungen, denn 70 % der Wände seien schließlich völlig uneingeschränkt nutzbar. Aktenzeichen 63 S 42/10
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Kommentare
Kommentar abgeben- Kommentar von Evelin Hausmann (05.01. 2012 17:58 Uhr):
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist in jedem Falle unzumutbar in einer Wohnung leben zu müssen, die mit gesundheitsschädigenden Baustoffen bestückt ist. Mancher Mensch wäre noch am Leben oder nicht gesundheitsgeschädigt, hätte er früh genug erkannt wo er da lebt und es ist völlig nebensächlich wieviel % dieser Anteil an Schadstoffen ausmamacht steter Tropfen höhlt den Stein, haben wir nicht schon genug Pestizide, im Feld und in der Natur , die die ganzen Nahrungsmittel belasteten, verunreinigten soll man sci obgleich man es weiß den uneinsichtigen Vermietern, die alles sich schön reden bloß um keine finanziellen Verluste zu haben, sich scheuen den Tatsachen in die Augen zu sehen, dass sie auch Mitschuld an der Erkrankung ihrer Mitmenschen tragen, eigentlich sollten solche Mieter lieber so bald es ihnen möglich ist ausziehen und sich vorher genau über Ihr neues Zuhause informieren, denn die Gesundheit ist das Kostbarste was wir haben. Wie oft hat es sich erst nach jahrzehnte langem Leiden bei Bewohnern einer belasteten Wohnung herausgestellt wo sie ihre Gesundheit verloren hatten, dann konnte man noch nicht einmal in jedem Falle den Verursacher um Schadensersatz verklagen. Denn das sind Dinge die sich oft mit Geld gar nicht mehr in Ordnung bringen lassen. All diese Dinge gehören aufgedeckt und ausgemerzt. Denn wenn man noch dafür bezahlen muss, dass man krank wird, da stimmt doch nichts mehr. Hier fängt die göttliche Ordnung an, dass man nicht wissentlich andere an Leib und Leben schädigen darf. Auch sollte man keinen Gewinn daraus machen, sondern lieber die Wohnung wechseln, dass auch der Vermieter den Schaden beheben kann. Ja er muss sogar wenn er Renovierarbeiten macht im Einzelfall eine angemessene Übergangslösung für die Betroffenen bieten. Danke
Antworten- Antwort von Manfred Müller (06.01. 2012 23:46 Uhr):
Das sollten die Richter vor den Eltern und Kinder in asbestbelasteten Schulen und Kindergärten einmal erklären... Gerade hier sind auch nur die Wände oder Böden leicht mit Asbest belastet... Dennoch werden Jahr für Jahr 100 Millionen für diese Schadstoffsanierungen bezahlt. Diese Sanierungen unterliegen einer gesetzlichen Verpflichtung die den Richtern bekannt sein müsste... Arme Justiz, arme richterliche Beweiswürdigung zum Nachteil der Mieter...und Kinder(!)
- Antwort von Manfred Müller (06.01. 2012 23:46 Uhr):