Arbeitgeber darf Ihre Ehrlichkeit auf die Probe stellen, aber…
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
Der Arbeitgeber hatte einer Verkäuferin heimlich zusätzliches Wechselgeld in die Kasse gelegt. Als diese den überzähligen Betrag nicht verbuchte, wurde Ihr gekündigt. Sie zog vor Gericht und musste sich sagen lassen, dass der Arbeitgeber sehr wohl die Ehrlichkeit seiner Angestellten auf diese Weise überprüfen dürfe. Dennoch schmetterte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Kündigung ab, da unklar sei, ob der Betrag den Geldbestand tatsächlich erhöht oder die Verkäuferin versehentlich zuviel Wechselgeld herausgegeben habe. Az.: 2 AZR 743/98
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