Anspruch auf Verpflegungspauschale

Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom


Wenn Sie als Arbeitnehmer berufsbedingt außerhalb Ihrer Arbeitsstätte unterwegs sind, können Sie eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen. Diese beträgt bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 6 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro und ab 24 Stunden 24 Euro. Dies unterstrichen die Richter beim Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Geklagt hatten ein Feuerwehrmann und ein Rettungsassistent, die mit ihrem Rettungswagen bis zu 24 Stunden an verschiedenen Einsatzorten unterwegs waren. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass auch die Fahrtkosten vom Wohnort bis zum mobilen Einsatzort mit 30 Eurocent pro gefahrenem Kilometer steuerlich relevant seien. Aktenzeichen VI R 23/11.


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