Alternative Therapien: Fast nie Leistungen der gesetzlichen Kassen
Dr. Martina Hahn-Hübner in Täglich Gesund zum Thema Naturheilkunde
vom 11. September 2008, 16:00 Uhr
GNL5223
Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fragen Sie sich sicherlich auch manchmal, was Ihre Krankenkasse an alternativen Therapieformen bezahlt. Genau das möchte auch mein Leser Paul K. wissen.
Zwar sind die alternativen Methoden mittlerweile sehr gefragt, dennoch werden sie fast nie übernommen. Dass Sie die Kosten meist nicht erstattet bekommen, liegt daran, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, nur solche Methoden zu bezahlen, bei denen in wissenschaftlichen Studien die Wirksamkeit erwiesen wurde. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen liegt schließlich die Entscheidungsgewalt darüber, ob ein Verfahren diese Bedingung erfüllt.
Es gibt eine Ausnahmeregelung: Wenn die Wirksamkeit noch nicht eindeutig erwiesen ist, dann können die Krankenkassen diese Methoden im Rahmen eines so genannten Modellversuchs anbieten. Im Moment läuft so ein Modellversuch für die Akupunktur.
Aber es gibt auch alternative Verfahren, die mittlerweile fester Bestandteil der Schulmedizin geworden sind und daher von den Kassen problemlos bezahlt werden. Dies sind Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung oder Atemtherapie.
Lassen Sie sich vor Beginn einer Alternativbehandlung von Ihrer Krankenkasse beraten, ob die Therapie bezahlt wird. Manchmal lässt sich eine Lösung finden, wenn Sie sich von einem Vertragsarzt behandeln lassen. Nicht zahlen dürfen die Kassen Rechnungen vom Heilpraktiker; hierfür gibt es aber nach der Gesundheitsreform Zusatzversicherungen.
Bleiben Sie gesund,
Ihre Dr. Martina Hahn-Hübner
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