Alternative Behandlung: Kostenübernahme nur in bestimmten Situationen
Dr. Martina Hahn-Hübner in Täglich Gesund zum Thema Naturheilkunde
vom 17. Juli 2008, 16:00 Uhr
GNL5223
Herr Paul K. hat dieses Problem:
Ich interessiere mich sehr für alternative Behandlungsmethoden. Wieso werden die kaum von der Kasse übernommen? Gibt es vielleicht Möglichkeiten, sie doch erstattet zu kriegen?
Lieber Paul,
Ihnen geht es so wie vielen Patienten: die alternativen Methoden sind mittlerweile sehr gefragt. Dass Sie die Kosten meist nicht erstattet bekommen, liegt daran, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, nur solche Methoden zu bezahlen, bei denen in wissenschaftlichen Studien die Wirksamkeit erwiesen wurde. Beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen liegt schließlich die Entscheidungsgewalt darüber, ob ein Verfahren diese Bedingung erfüllt.
Es gibt eine Ausnahmeregelung: Wenn die Wirksamkeit noch nicht eindeutig erwiesen ist, dann können die Krankenkassen diese Methoden im Rahmen eines so genannten Modellversuchs anbieten.
Aber es gibt auch alternative Verfahren, die mittlerweile fester Bestandteil der Schulmedizin geworden sind und daher von den Kassen problemlos bezahlt werden. Dies sind Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung oder Atemtherapie.
Lassen Sie sich vor Beginn einer Alternativbehandlung von Ihrer Krankenkasse beraten, ob die Therapie bezahlt wird. Manchmal lässt sich eine Lösung finden, wenn Sie sich von einem Vertragsarzt behandeln lassen. Nicht zahlen dürfen die Kassen Rechnungen vom Heilpraktiker; hierfür gibt es aber nach der Gesundheitsreform Zusatzversicherungen.
Alles Gute!
Ihre Dr. Martina Hahn-Hübner
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