Allergieanfall kann Unfall sein
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom
Ein Allergiker, der aus Unachtsamkeit einen allergieauslösenden Stoff verzehrt und daran stirbt, erleidet einen Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung. Diesen Leitsatz stellte das Oberlandesgericht München auf. Eine 15-Jährige hatte versehentlich Nussschokolade gegessen und war an einem allergischen Schock verstorben. Die private Unfallversicherung muss also zahlen. Die Richter stellten in diesem Zusammenhang klar, dass eine Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe von Lebensmitteln keine Krankheit sei, da eine Krankheit ärztliche Hilfe erfordere. Allergiker könnten hingegen auch ohne ärztliche Hilfe mit ihrer Allergie klarkommen. Aktenzeichen 14 U 2523/11
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