Ärzte unterliegen auch bei Medikamenten der Aufklärungspflicht
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 7. Mai 2009, 10:00 Uhr
GNL5223
Liebe Leserin,
lieber Leser!
Ärzte bekommen kein Geld bei ungenügender Aufklärung über die Wirkung von Medikamenten.
Ferner: Werden Sie mal wieder so richtig kreativ! Leichter gesagt als getan? Dann lesen Sie gleich mal, wie Sie das hinkriegen.
Und: Hilfreiche Tipps, wie Sie Verletzungen beim Sport vermeiden.
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Ärzte unterliegen auch bei Medikamenten der Aufklärungspflicht
Wenn Ihr Arzt Sie über die Wirkungsweise eines verordneten Medikaments nicht ausreichend informiert, darf er für seine Behandlung unter Umständen kein Honorar verlangen. Im vor Gericht zu entscheidenden Fall war ein Patient von seinem Arzt nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Wirkung des verschriebenen Arzneimittels nicht medizinisch belegt und eine Besserung nicht immer zu erwarten sei. Die Behandlung blieb erfolglos, der Patient wollte die Honorarrechnung nicht bezahlen. Der Arzt zog vor Gericht - und verlor. Die Richter beim OLG Hamm vertraten die Auffassung, dass der Arzt in diesem Fall seiner Aufklärungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei. Hätte er die zweifelhafte Wirksamkeit des Medikaments dem Patienten gegenüber offen kommuniziert, hätte dieser objektiv entscheiden können, ob er der Behandlung zustimmt oder nicht. Aktenzeichen 3 U 197/00.
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