Für Rürup ist es nie zu spät!
Dr. Dietmar Kowertz in Verbraucherschutz Vertraulich
vom 1. Januar 2009, 10:00 Uhr
GNL5223
Liebe Leserin, lieber Leser!
Die Redaktion von Verbraucherschutz-Vertraulich wünscht Ihnen ein rundum gutes neues Jahr 2009! Bleiben Sie gesund und achten Sie darauf, dass Ihr Geld nicht in falsche Hände gerät. Wir werden unser Bestes dazu beitragen und Sie wie gewohnt zweimal pro Woche mit geldwerten Tipps rund um Verbraucherrecht, Finanzen und Gesundheit versorgen. Denn Ihr persönliches Wohlergehen liegt uns am Herzen!
Lesen Sie heute: Private Altersvorsorge mit der Rürup-Rente, wie geht das? Hier erfahren Sie das Wichtigste in Kürze. Im Jahre Null der Abgeltungssteuer u.a. natürlich auch, wie Rürup und Abgeltungssteuer sich miteinander vertragen.
Lesen Sie außerdem: Auch richtiges Sitzen will gelernt sein. Gönnen Sie Ihrem Rücken nur das Beste!
Viel Spaß beim Lesen!
Dr. Dietmar Kowertz
Für Rürup ist es nie zu spät!
Altersvorsorge fängt meist mit R an, Riester oder Rürup. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige eine gute Wahl. 2009 können Sie als Rürup-Sparer 68 Prozent Ihrer Sparleistung bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro steuerlich absetzen, also maximal 13.600 Euro. In der Auszahlphase sind die Leistungen steuerpflichtig, dennoch lohnt sich Rürup, weil die Einkünfte eines Ruheständlers in der Regel deutlich niedriger besteuert werden, als die Einkünfte während seines aktiven Erwerbslebens. Rürup-Sparer können flexibel sparen: Entweder in gleich bleibenden monatlichen Beiträgen oder je nach Geschäftslage ein- oder mehrmals im Jahr Einzelbeträge. Deshalb ist Rürup auch für Späteinsteiger bestens geeignet. Wenn ein 50-jähriger Selbstständiger beispielsweise einen Einmalbetrag von 40.000 Euro in seine Rürup-Rente investiert, kann er sich im Ruhestand über eine Nettorente von 2.500 Euro pro Jahr freuen. Und wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einem Rürup-Sparvertrag kombinieren, können Sie bis zu 49 Prozent des Beitrags in die Berufsunfähigkeits-Police einfließen lassen, 51 Prozent gehen in die Rürup-Rente. Dennoch können Sie 100 Prozent, also Ihre gesamten Einzahlungen, steuerlich geltend machen. Gut zu wissen: Sowohl die Rürup- als auch die Riester-Rente sind vor dem Zugriff der Abgeltungssteuer sicher.
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